Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Gesundheitliche Eignung: Die Nutzung der Sauna erfolgt auf eigene Gefahr bzw. auf eigene Gefahr der weiteren Nutzer. Bei Risiken oder Bedenken sollte zuvor ein Arzt oder eine ärztliche Fachkraft befragt werden.
Während der Nutzung gelten für Sie und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Saunaregeln.
Nicht mit Schuhwerk oder beschmutzten Füßen auf die Saunabänke.
Vor dem Betreten der Sauna sind die Schuhe auszuziehen.
In der Sauna darf weder geraucht, getrunken noch gegessen werden! Generell raten wir von dem Genuss von Alkohol beim Saunieren ab.
Die Saunierenden müssen ein ausreichend großes Handtuch unterlegen, um zu vermeiden, dass Schweiß auf das Saunaholz gelangt (insbesondere Saunabank und Boden). Hierbei ist zu beachten, dass Handtücher aus Seide und Polyester, aufgrund der großen Hitzeentwicklung, nicht geeignet sind.
Sauna-Aufgüsse sind nur mit geeigneten Mitteln vorzunehmen. Diese sind vom Vermieter gegen Aufpreis erhältlich. Gießen Sie das Sauna-Aufgusskonzentrat nie unverdünnt auf die Saunasteine.
Pro Aufguss nur 3-4 Kellen verwenden.
Alkohol und alkoholhaltige Flüssigkeiten gehören nicht auf die Saunasteine und den Saunaofen, da sie eine äußerst hohe Brand- und Explosionsgefahr darstellen.
Verschütten Sie keine Flüssigkeiten im Innenraum des mobiles Saunafasses. Sollte dennoch etwas auf dem Boden gelangen, so wischen Sie es so schnell wie möglich auf.
Der Sauna-Aufguss darf nicht mit Schleimhäuten in Berührung kommen. Sollte dies dennoch vorkommen so haftet der Mieter.
Befeuerung des Ofens: Für die erstmalige Befeuerung füllen Sie den Ofen bis zur Hälfte mit Brennholz. Danach legen sie maximal 2 Holzscheite nach. Wiederholen Sie den Vorgang bis die gewünschte Saunatemperatur zwischen 40 und maximal 100°C erreicht ist. Es gehören keine fremden Gegenstände in den Ofen.
Während des Betriebes darf der Saunaofen aufgrund von Verbrennungsgefahr nicht berührt werden. Ausname hierbei ist das Öffnen und Befeuern des Ofens.
Der Ofen und die Sauna dürfen nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
Nehmen Sie keine elektronischen Geräte sowie Schmuck und Uhren mit in die Sauna. Diese können durch die Hitze beschädigt werden.
Lassen Sie das Mietobjekt während des Betriebes nie ohne Aufsicht. Die verantwortliche Aufsichtsperson muss das 18. Lehensjahr vollendet haben.
Auch außerhalb des Saunabetriebes ist das Mietobjekt so zu beaufsichtigen und zu sichern, dass Schäden (z.B. Vandalismus) vorausschauend vermieden werden.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dürfen das Mietobjekt nicht unbeaufsichtigt nutzen, auch wenn dieses außer Betrieb ist.
Tiere sind in der Sauna nicht erlaubt.
Es dürfen sich keine körperlich oder geistig beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt im mobilen Saunafass aufhalten.
Im mobilen Saunafass darf außerhalb des Saunaofens kein Feuer gemacht werden.
Die Sauna sollte textilfrei betreten werden.
Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.
Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deodosen mit in die Sauna genommen werden.
Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden.
Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter Schadensersatzpflichtig.
Ordendliche Übergabe des mobilen Saunafasses: Der Vermieter übernimmt das Mietobjekt nur in besenreinem Zustand. Der Ofen ist Aschefrei zu übergeben. Festgestellte Mängel werden mit Fotos festgehalten.
Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen.
Während der Mietdauer geht die Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden und das gesamte Inventar.